Freitag, 05.07.2024

Deja-vu in Thüringen: Höcke erneut wegen Nazi-Parole verurteilt

Dienstag, 02.07.2024
Autor: Red. MR

Der umstrittene AfD-Politiker Björn Höcke wurde vom Landgericht Halle erneut für die Verwendung der Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt. Diese Parole, einst der offizielle Wahlspruch der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, ist in Deutschland als verfassungsfeindliches Kennzeichen verboten.

Höcke hatte den Spruch während einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im Jahr 2021 verwendet. Er beendete seine Rede mit den Worten: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Gerade der letzte Teil dieser Aussage – „Alles für Deutschland“ – ist aufgrund seiner historischen Belastung strafbar.

Das Gericht bestätigte nun eine Geldstrafe von 15.000 Euro, die sich aus 60 Tagessätzen zu je 250 Euro zusammensetzt. Die Richter wiesen Höckes Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Merseburg zurück. Sie sahen es als erwiesen an, dass der thüringische AfD-Vorsitzende und ehemalige Geschichtslehrer sich der Herkunft und Bedeutung des Spruchs bewusst war.

Höckes Verteidigung, er habe die Parole spontan und ohne Kenntnis ihrer Nazi-Vergangenheit verwendet, fand vor Gericht kein Gehör. Die Staatsanwaltschaft argumentierte erfolgreich, dass Höcke den verbotenen Spruch bewusst als Provokation eingesetzt habe.

Diese erneute Verurteilung unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen für die Verwendung von NS-Vokabular im politischen Diskurs und reiht sich ein in eine Serie von juristischen Auseinandersetzungen um Höckes öffentliche Äußerungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Höcke die Möglichkeit hat, Revision einzulegen.

Der Fall heizt die anhaltende Debatte um den Umgang mit rechtsextremem Gedankengut in der deutschen Politik weiter an und verdeutlicht die Grenzen der politischen Redefreiheit, wenn es um die Verwendung von Nazi-Symbolik und -Sprache geht.

 

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